Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen Ihren Datenschutz. Rechtssicher, verständlich und ohne internen Aufwand, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein Fachdienstleister, den Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragten benennt, statt einen eigenen Mitarbeitenden dafür auszubilden. Er übernimmt die gesetzlichen Aufgaben und bringt die Fachkunde mit, die Art. 37 Abs. 5 DSGVO verlangt.

Die Aufgaben nach Art. 39 DSGVO
- Unterrichten und beraten: Geschäftsleitung und Mitarbeitende kennen ihre Pflichten aus DSGVO und BDSG.
- Überwachen: Wir prüfen, ob Datenschutzregeln eingehalten werden, und sensibilisieren Ihr Team.
- Folgenabschätzung begleiten: Bei Verarbeitungen mit hohem Risiko beraten wir zur DSFA nach Art. 35 DSGVO.
- Behörde: Wir arbeiten mit der Aufsichtsbehörde zusammen und sind ihre Anlaufstelle.
- Betroffene: Kunden, Beschäftigte und Bewerber wenden sich mit ihren Anliegen an uns (Art. 38 Abs. 4 DSGVO).
Die Verantwortung für den Datenschutz bleibt bei der Geschäftsleitung (Art. 24 DSGVO). Die Benennung, die Veröffentlichung der Kontaktdaten und die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO übernehmen wir für Sie.
Umfassende Leistungen
Vom ersten Audit bis zur laufenden Betreuung: Wir decken alle Anforderungen der DSGVO lückenlos ab.
Externer DSB
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Rolle, beraten Sie laufend und entlasten Ihre internen Ressourcen.
Mehr erfahren →DSGVO Audit
Detaillierte Analyse Ihres aktuellen Zustands und Identifikation von Compliance Lücken mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Mehr erfahren →VVT
Rechtssichere Erstellung und Pflege Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.
Mehr erfahren →Mitarbeiterschulungen
Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden durch praxisnahe Online-Schulungen für einen gelebten Datenschutz.
Mehr erfahren →DSFA
Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen für besonders risikoreiche Verarbeitungsprozesse.
Mehr erfahren →Datenpannenmanagement
Schnelle Reaktion, Bewertung und rechtssichere Meldung bei Sicherheitsvorfällen innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von 72 Stunden.
Mehr erfahren →Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Unabhängig davon verlangt Art. 37 DSGVO einen DSB, wenn die Kerntätigkeit sensible Daten in großem Umfang verarbeitet oder Personen systematisch überwacht. Behörden und öffentliche Stellen brauchen immer einen.
Pflicht prüfen
Wer zählt zu den 20 Personen, wann greift Art. 37 DSGVO, und was ändert sich, wenn § 38 BDSG wie angekündigt entfällt? Die Checkliste klärt es in wenigen Minuten.
Zur Checkliste →Pakete ab 147 € im Monat
Vier feste Pakete nach Mitarbeiterzahl, Paket S ohne Einrichtungsgebühr. Ihr Festpreis-Angebot erhalten Sie schriftlich nach vier Angaben.
Preise ansehen →Datenpanne passiert?
Für die Meldung an die Aufsichtsbehörde bleiben 72 Stunden ab Kenntnis (Art. 33 DSGVO). Was jetzt zu tun ist, wo Sie melden und wann Betroffene informiert werden müssen.
Sofort-Hilfe →Akuter Vorfall? Rufen Sie uns an: 089 / 2000 1420
Ihre Vorteile mit Datenkodex
Keine Personalkosten
Sparen Sie Lohnnebenkosten und Fortbildungsbudgets ein.
Garantierte Fachkunde
DEKRA-zertifizierte Fachkunde, regelmäßig rezertifiziert.
Volle Unabhängigkeit
Keine Interessenkonflikte innerhalb des Unternehmens.
Branchenübergreifende Erfahrung
Langjährige Erfahrung mit Unternehmen aus vielen Branchen.
Sofort einsatzbereit
Keine lange Einarbeitung, wir arbeiten mit erprobten Vorlagen.
Klare Verantwortung
Leistungen und Zuständigkeiten stehen im Vertrag. Wir haften für unsere eigene Beratung.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Beide erfüllen dieselbe Pflicht. Der Unterschied liegt bei Kosten, Fachkunde und Bindung.
| Interner DSB | Externer DSB | |
|---|---|---|
| Fachkunde | Ausbildung und laufende Fortbildung nötig | Bringt die Fachkunde mit, bei uns DEKRA-zertifiziert |
| Kosten | Arbeitszeit, Schulungen, Fachliteratur | Fester Monatspreis, bei uns ab 147 € netto |
| Kündigung | Besonderer Kündigungsschutz, auch ein Jahr nach der Abberufung (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG) | Vertrag mit vereinbarter Laufzeit |
| Unabhängigkeit | Interessenkonflikte möglich, etwa in IT oder Personal | Keine eigene Rolle im Unternehmen |
In 4 Schritten zum sicheren Datenschutz
Erstgespräch
Unverbindliche Analyse Ihres aktuellen Bedarfs und Klärung Ihrer Ziele.
Bestandsaufnahme
Prüfung Ihrer Prozesse, Dokumente und IT per Videokonferenz und Fragebogen.
Umsetzung
Erstellung aller Dokumente, Verträge und Implementierung notwendiger Maßnahmen.
Laufende Betreuung
Kontinuierliche Überwachung, Support bei Anfragen und jährliche Audits.
Feste Preise nach Unternehmensgröße
Die Zahl der Mitarbeitenden bestimmt das Paket. Alle Pakete enthalten die Benennung, das Verzeichnis der Verarbeitungen, die jährliche Prüfung und Hilfe bei Datenpannen.
Bereit für rechtssicheren Datenschutz?
Sichern Sie Ihr Unternehmen ab und lassen Sie sich von unseren Experten unverbindlich beraten.
Datenschutz ist Pflicht, kein Luxus
Die DSGVO, das BDSG und das TDDDG sind geltendes Recht mit empfindlichen Strafen. In unserer Wissensdatenbank finden Sie alles, was Sie wissen müssen.
Alle Angaben mit Gesetzesreferenz. Rechtliche Beratung ersetzt dies nicht.
GmbH
Benennungspflicht ab 20 Personen, VVT, Auftragsverarbeitungsverträge und TOM nach Art. 32 DSGVO.
Mehr erfahren →Einzelunternehmer
DSGVO gilt ohne Ausnahme. Website-Pflichten, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitung.
Verein (e.V.)
Mitgliederdaten, Einwilligungen, Fotos bei Veranstaltungen und Vereinsregister.
Mehr erfahren →Arztpraxis
Besondere Datenkategorien (Art. 9), Schweigepflicht nach § 203 StGB und DSFA bei umfangreicher Verarbeitung.
Mehr erfahren →Onlinehandel
Einwilligung nach § 25 TDDDG, Tracking, Zahlungsdaten und Drittlandtransfers.
Startup / Tech
Privacy by Design (Art. 25), Cloud-Dienste, internationale Datentransfers und DSFA.
20 Mio. €
Maximales Bußgeld nach Art. 83 DSGVO
72 Stunden
Meldefrist bei Datenpannen (Art. 33)
100+ Fragen
In unserer Wissensdatenbank aufbereitet
Rechtsgrundlagen, Pflichten, Bußgelder, Betroffenenrechte und mehr
Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Er übernimmt die Aufgaben nach Art. 39 DSGVO: Er berät die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden, überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts, begleitet Datenschutz-Folgenabschätzungen, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist Ansprechpartner für betroffene Personen.
Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 Abs. 1 BDSG ab in der Regel 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Unabhängig von der Zahl ist ein DSB nötig, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder die Voraussetzungen von Art. 37 DSGVO vorliegen. Die Bundesregierung hat angekündigt, § 38 Abs. 1 BDSG aufzuheben. Bis dahin gilt die Pflicht.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Bei Datenkodex ab 147 € im Monat für Unternehmen bis 19 Mitarbeitende, ab 277 € für 20 bis 49 und ab 447 € für 50 bis 249 Mitarbeitende, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer. Ab 250 Mitarbeitenden erstellen wir ein individuelles Angebot.
Ist ein externer oder ein interner Datenschutzbeauftragter besser?
Ein interner DSB braucht Fachkunde, Fortbildung und Zeit und genießt einen besonderen Kündigungsschutz (§ 38 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 BDSG). Ein externer DSB bringt die Fachkunde mit, ist unabhängig und über einen Vertrag flexibel beauftragt.
Was tun bei einer Datenpanne?
Den Vorfall eindämmen, dokumentieren und das Risiko bewerten. Besteht ein Risiko für die Betroffenen, muss die Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden erfolgen (Art. 33 DSGVO), bei hohem Risiko werden auch die Betroffenen benachrichtigt (Art. 34 DSGVO).
Brauchen auch kleine Unternehmen Datenschutz?
Ja. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, schon ab dem ersten Kunden oder Beschäftigten. Von der Größe hängt nur ab, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Verzeichnis, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung und die Meldung von Datenpannen gelten für alle.
Können wir den Datenschutzbeauftragten wechseln?
Ja, mehr dazu unter Datenschutzbeauftragten wechseln. Ein externer DSB wird über einen Vertrag beauftragt und kann nach dessen Regeln gewechselt werden. Wichtig sind eine lückenlose Benennung, die Übergabe der Dokumentation und die Meldung der neuen Kontaktdaten an die Aufsichtsbehörde.
Arbeiten Sie nur für Unternehmen in München?
Nein. Datenkodex sitzt in München und arbeitet vollständig digital. Wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland per Videokonferenz, Telefon und E-Mail.
Sprechen wir über Ihren Datenschutz
Kostenloses Erstgespräch, individuelle Bedarfsanalyse und ein transparentes Angebot, schnell und unverbindlich. Vollständig digital, für Unternehmen in ganz Deutschland.