Warum ein externer DSB?

Intern oder extern. Eine zentrale Frage mit klarer Antwort.

Planbare Kosten, zertifizierte Fachkunde, strukturelle Unabhängigkeit — das externe Modell hat erhebliche Vorzüge.

Ihre Vorteile

Sechs Gründe für den externen DSB

Jeder dieser Vorteile ist für sich genommen überzeugend. Zusammen ergeben sie ein Gesamtbild, das die externe Lösung zur klar besseren Wahl macht.

Keine Personalkosten

Ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht erhebliche laufende Kosten, die weit über das reine Gehalt hinausgehen. Neben dem Bruttogehalt fallen Sozialversicherungsbeiträge, betriebliche Altersvorsorge, Kosten für den Arbeitsplatz und vor allem kontinuierliche Weiterbildungskosten an. Denn nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO muss der DSB über die erforderliche Fachkunde verfügen und diese aufrechterhalten. Das bedeutet regelmäßige Schulungen, Fachkonferenzen und Fachliteratur.

Besonders gravierend: Der interne DSB genießt einen erweiterten Kündigungsschutz. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG darf der interne DSB während seiner Bestellung und noch ein Jahr nach dem Ende seiner Tätigkeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Unternehmen bindet sich also langfristig, selbst wenn die wirtschaftliche Lage eine Anpassung erfordert.

Kostenvergleich auf einen Blick

Interner DSB (jährlich)

  • Gehalt: 50.000 bis 80.000 EUR
  • Lohnnebenkosten: ca. 20 bis 25 %
  • Fortbildung: 3.000 bis 8.000 EUR
  • Fachliteratur und Tools: 1.000 bis 3.000 EUR
  • Kündigungsschutz: nicht kalkulierbares Risiko

Externer DSB (monatlich)

  • Feste monatliche Pauschale
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Fortbildung inklusive
  • Vertragslaufzeit frei wählbar
  • Kein Kündigungsschutz-Risiko

Garantierte Fachkunde

Art. 37 Abs. 5 DSGVO verlangt, dass der Datenschutzbeauftragte auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt wird. Die Datenkodex-Berater sind DEKRA-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Diese Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein anerkannter Nachweis der fachlichen Eignung und umfasst eine strenge Prüfung in den Bereichen Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und Datenschutzmanagement.

Die DEKRA-Zertifizierung muss regelmäßig erneuert werden. Das bedeutet: fortlaufende Weiterbildung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Pflicht. Unsere Experten besuchen regelmäßig Fachkonferenzen, absolvieren Fortbildungen und verfolgen aktuelle Rechtsprechung und Leitlinien der Aufsichtsbehörden.

Im Gegensatz dazu hat ein interner DSB häufig keine formale Zertifizierung. Oft wird ein Mitarbeiter aus der IT- oder Rechtsabteilung benannt, der die Rolle zusätzlich zu seinen Hauptaufgaben übernimmt. Das führt nicht nur zu Interessenkonflikten, sondern auch zu Lücken in der Fachkunde, die im Ernstfall teuer werden können.

DEKRA-zertifiziert Fortlaufende Weiterbildung Aktuelle Rechtsprechung

Volle Unabhängigkeit

Art. 38 Abs. 3 DSGVO ist eindeutig: Der Datenschutzbeauftragte darf bei der Ausübung seiner Aufgaben keine Anweisungen erhalten. Er berichtet unmittelbar der höchsten Managementebene und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden. Diese Unabhängigkeit ist kein Nice-to-have, sondern eine gesetzliche Pflicht.

In der Praxis scheitert diese Unabhängigkeit bei internen DSBs regelmäßig. Die häufigsten Interessenkonflikte:

IT-Leiter als DSB

Die IT-Abteilung gestaltet die Datenverarbeitung. Der DSB soll sie kontrollieren. Beides in einer Person ist ein klassischer Interessenkonflikt, den Aufsichtsbehörden regelmäßig beanstanden.

Geschäftsführer als DSB

Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012) ist die Benennung des Geschäftsführers als DSB unzulässig, da er sich nicht selbst kontrollieren kann.

Personalleiter als DSB

Die Personalabteilung verarbeitet besonders schützenswerte Beschäftigtendaten. Auch hier besteht ein direkter Interessenkonflikt mit der Kontrollfunktion des DSB.

Externer DSB: strukturell unabhängig

Ein externer DSB hat keine betriebsinterne Doppelrolle. Er ist weder in betriebliche Hierarchien eingebunden noch von innerbetrieblichen Entscheidungen abhängig. Das ist strukturelle Unabhängigkeit.

Branchenübergreifende Erfahrung

Ein interner DSB kennt nur die Datenverarbeitungsprozesse seines eigenen Unternehmens. Ein externer DSB bei Datenkodex betreut Mandate aus unterschiedlichsten Branchen und gewinnt dabei Einblicke, die direkt in jedes einzelne Projekt einfließen. Muster, die in einer Branche auftreten, können in einer anderen Branche frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Gesundheitswesen

Art. 9 DSGVO, Patientendaten, Schweigepflicht, Telematikinfrastruktur

E-Commerce

Tracking, Cookie-Consent, Kundendaten, internationale Datentransfers

Produktion

Beschäftigtendatenschutz, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung

Öffentliche Hand

Landesrecht, Informationsfreiheit, besondere Anforderungen an Transparenz

Dieses branchenübergreifende Wissen ist ein entscheidender Vorteil. Wenn wir beispielsweise Best Practices aus dem Gesundheitswesen in ein E-Commerce-Unternehmen einbringen oder Erfahrungen mit Beschäftigtendatenschutz aus der Produktion auf den öffentlichen Sektor übertragen, profitieren alle unsere Mandanten.

Sofort einsatzbereit

Die Einarbeitung eines internen DSB dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Er muss sich in die Unternehmensstruktur einarbeiten, Schulungen absolvieren und eigene Prozesse entwickeln. In dieser Zeit fehlt der wirksame Datenschutz, und das Unternehmen ist angreifbar.

Bei Datenkodex starten wir ab Tag 1 produktiv. Wir bringen bewährte Vorlagen, Prozesse und Checklisten mit, die wir über hunderte Projekte hinweg optimiert haben:

Dokumentenvorlagen

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzfolgenabschätzungen, Datenschutzerklärungen

Audit-Checklisten

Strukturierte Prüfprogramme für Erstaudits, Regelaudits und anlassbezogene Prüfungen

Etablierte Prozesse

Datenpannenmeldung, Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzung, TOM-Dokumentation

Das bedeutet für Sie: Kein monatelanges Warten, kein Aufbau von Strukturen bei Null. Stattdessen sofortige Arbeitsergebnisse und ein spürbarer Mehrwert vom ersten Tag an.

Haftungsübernahme

Die Haftungsfrage ist ein oft unterschätzter Faktor bei der Wahl zwischen internem und externem DSB. Ein interner DSB ist Arbeitnehmer. Er kann sich im Schadensfall auf das Arbeitnehmerhaftungsprivileg nach § 619a BGB berufen. Das bedeutet: Bei fahrlässigen Fehlern haftet er nur eingeschränkt, und das Unternehmen bleibt auf dem Schaden sitzen.

Ein externer DSB hingegen haftet vertraglich im Rahmen seiner Beauftragung. Bei Datenkodex verfügen wir über eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden aus fehlerhafter Beratung abdeckt. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass im Ernstfall nicht nur Verantwortung übernommen wird, sondern auch eine wirtschaftliche Absicherung besteht.

Interner DSB: begrenzte Haftung

Arbeitnehmerhaftung nach § 619a BGB: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden anteilig geteilt. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz besteht volle Haftung. Das Unternehmen trägt das wirtschaftliche Risiko.

Externer DSB: vertragliche Haftung

Vertragliche Haftung nach allgemeinem Schuldrecht. Berufshaftpflichtversicherung deckt Beratungsfehler ab. Klare vertragliche Regelungen zur Haftungshöhe. Wirtschaftliche Absicherung für den Ernstfall.

Vergleich

Interner vs. externer DSB

Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick.

Kriterium Interner DSB Externer DSB (Datenkodex)
Kosten Gehalt, Sozialabgaben, Weiterbildung, Arbeitsplatz (60.000 bis 100.000+ EUR/Jahr) Feste monatliche Pauschale, kalkulierbar und transparent
Fachkunde Abhängig von individueller Qualifikation, oft keine Zertifizierung DEKRA-zertifiziert, nachgewiesene Fachkunde nach ISO/IEC 17024
Unabhängigkeit Oft Interessenkonflikte durch Doppelrolle im Unternehmen Strukturell unabhängig, keine betriebsinterne Doppelrolle
Verfügbarkeit Urlaub, Krankheit, Kündigung = Lücke im Datenschutz Team-basierte Vertretung, durchgehende Erreichbarkeit
Haftung Arbeitnehmerhaftungsprivileg (§ 619a BGB), begrenzte persönliche Haftung Vertragliche Haftung mit Berufshaftpflichtversicherung
Kündigungsschutz Erweiterter Schutz während Bestellung + 1 Jahr danach (§ 38 Abs. 2, § 6 Abs. 4 BDSG) Reguläre Vertragskündigung, keine Sonderregelungen
Skalierbarkeit Kapazität einer einzelnen Person, schwer skalierbar Flexibel anpassbar an wachsende Anforderungen, Zugriff auf ganzes Team
Branchenwissen Begrenzt auf das eigene Unternehmen und die eigene Branche Branchenübergreifend, Erfahrung aus hunderten Projekten
Einarbeitungszeit 3 bis 6 Monate bis zur vollen Produktivität Sofort einsatzbereit mit bewährten Vorlagen und Prozessen

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