Welche Widerspruchsrechte haben Betroffene und was bedeutet das für Unternehmen?

Art. 21 DSGVO · § 36 BDSG · § 7 UWG · Stand 30.09.2026

Kurz gesagt

Art. 21 DSGVO kennt zwei Widerspruchsrechte. Gegen Verarbeitungen aus berechtigtem oder öffentlichem Interesse kann die Person aus Gründen ihrer besonderen Situation widersprechen. Sie müssen dann aufhören, außer Sie weisen zwingende Gründe nach. Gegen Direktwerbung ist der Widerspruch jederzeit ohne Begründung möglich und muss sofort beachtet werden.

Art. 21 DSGVO gibt Betroffenen zwei Widerspruchsrechte. Gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter oder öffentlicher Interessen können sie aus Gründen ihrer besonderen Situation widersprechen. Dann müssen Sie die Verarbeitung einstellen, es sei denn, Sie weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach. Gegen Direktwerbung können sie jederzeit und ohne Begründung widersprechen. Dann ist die Nutzung für Werbung sofort und ausnahmslos zu beenden.

Das allgemeine Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)

Es gilt für Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe) und lit. f (berechtigtes Interesse), einschließlich darauf gestützten Profilings. Die betroffene Person muss Gründe nennen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie als Verantwortlicher dürfen weiterverarbeiten, wenn Sie zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen der Person überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Die Beweislast liegt bei Ihnen.

Für die Dauer der Prüfung kann die Person verlangen, dass Sie die Verarbeitung einschränken (Art. 18 Abs. 1 lit. d DSGVO).

Das Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO)

  • jederzeit möglich,
  • ohne Begründung,
  • ohne Interessenabwägung,
  • umfasst auch Profiling, soweit es mit Direktwerbung zusammenhängt.

Nach dem Widerspruch dürfen die Daten nicht mehr für Werbezwecke verarbeitet werden. Andere Zwecke, etwa die Vertragsabwicklung, bleiben unberührt. Um den Widerspruch dauerhaft zu beachten, dürfen Sie die Kontaktdaten in einer Sperrliste führen, die nur diesem Zweck dient.

Unterschied zum Widerruf einer Einwilligung

Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, widerruft die Person diese nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO betrifft dagegen Verarbeitungen auf Grundlage von lit. e oder f. Beide wirken für die Zukunft, die bisherige Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

Ihre Pflichten als Unternehmen

  • Hinweis: Spätestens bei der ersten Kommunikation müssen Sie ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht hinweisen, verständlich und getrennt von anderen Informationen (Art. 21 Abs. 4 DSGVO). In der Datenschutzerklärung hat sich ein eigener, hervorgehobener Abschnitt bewährt.
  • Abmeldemöglichkeit: Jede Werbe-E-Mail enthält einen funktionierenden Abmeldelink.
  • Automatisierte Verfahren: Bei digitalen Diensten kann die Person den Widerspruch auch mit technischen Mitteln ausüben (Art. 21 Abs. 5 DSGVO).
  • Prozess: Widersprüche aus allen Kanälen erkennen, prüfen und umsetzen, auch bei Dienstleistern wie Lettershops oder Newsletter-Anbietern.
  • Frist: Antwort ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
  • Löschung: Nach einem erfolgreichen Widerspruch prüfen Sie, ob die Daten zu löschen sind (Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Wettbewerbsrecht zusätzlich beachten

Unabhängig von der DSGVO regelt § 7 UWG, welche Werbung überhaupt zulässig ist:

  • Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
  • Werbung per E-Mail, Fax oder automatischer Anrufmaschine nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
  • Ausnahme für E-Mail-Werbung an Bestandskunden für ähnliche eigene Produkte, wenn der Kunde nicht widersprochen hat und bei jeder Nachricht auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird (§ 7 Abs. 3 UWG).

Einschränkungen gegenüber öffentlichen Stellen

Gegenüber öffentlichen Stellen kann das allgemeine Widerspruchsrecht eingeschränkt sein, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (§ 36 BDSG). Das Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung bleibt davon unberührt.

Beispiele

Werbebrief an Bestandskunden: Die Werbung per Post stützen Sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Widerspricht der Kunde, nehmen Sie ihn sofort aus allen Werbeaktionen und setzen ihn auf die Sperrliste.

Videoüberwachung eines Firmenparkplatzes: Ein Nachbar widerspricht, weil die Kamera seine Einfahrt erfasst. Sie prüfen seine Gründe, passen den Bildausschnitt an oder weisen zwingende Gründe nach, die überwiegen.

Wie sich Widerspruch und Widerruf unterscheiden, zeigt der Artikel Widerruf oder Widerspruch. Eine Datenschutzschulung hilft dem Kundenservice, solche Anträge zu erkennen.

Rechtsgrundlagen

Art. 7 Abs. 3 DSGVOArt. 12, 17, 18, 21 DSGVOEG 69, 70 DSGVO§ 36 BDSG§ 7 UWGDSK-Kurzpapier Nr. 3

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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