Welche Rechte haben Betroffene und wie müßen Unternehmen reagieren?

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen umfassende Rechte, die Unternehmen ernst nehmen müßen.

Die Betroffenenrechte im Überblick:

  • Auskunftsrecht (Art. 15): Recht auf Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden, und auf umfassende Auskunft einschließlich Kopie der Daten. Kostenlos, Frist: 1 Monat.
  • Berichtigung (Art. 16): Unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger Daten.
  • Löschung (Art. 17): Löschung, wenn Daten nicht mehr benötigt werden, Einwilligung widerrufen wird oder Verarbeitung unrechtmäßig ist. Ausnahmen bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  • Einschränkung (Art. 18): Daten bleiben gespeichert, dürfen aber nicht weiterverarbeitet werden (Alternative zur Löschung).
  • Datenportabilität (Art. 20): Recht auf Erhalt der eigenen Daten in maschinenlesbarem Format.
  • Widerspruch (Art. 21): Generelles Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen. Absolutes Widerspruchsrecht bei Direktwerbung.
  • Automatisierte Entscheidungen (Art. 22): Recht, keiner außchließlich automatisierten Entscheidung mit erheblicher Wirkung unterworfen zu werden.

Reaktionspflichten des Unternehmens:

  • Antwort innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), verlängerbar um 2 Monate bei Komplexität
  • Grundsätzlich kostenfrei (Art. 12 Abs. 5 DSGVO)
  • Bei Identitätszweifeln: zusätzliche Informationen anforderbar (Art. 12 Abs. 6 DSGVO)
  • Bei Ablehnung: Begründung und Hinweis auf Beschwerderecht (Art. 12 Abs. 4 DSGVO)
  • Nachberichtspflicht an alle Empfänger (Art. 19 DSGVO)

Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO): Jede betroffene Person kann Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen. Die Beschwerde ist kostenlos.

Bußgelder: Verstöße gegen Betroffenenrechte fallen unter die höchste Bußgeldstufe: bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO).

Quellen

Art. 12-22 DSGVO, Art. 77 DSGVO, Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO, Paragraphen 32-37 BDSG, DSK-Kurzpapier Nr. 6, 10 und 11

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