Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte und welche Aufgaben hat er?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist eine zentrale Figur im Datenschutz-Compliance-System, trägt aber NICHT die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO - diese liegt beim Verantwortlichen (Art. 24 Abs. 1 DSGVO).

Aufgaben (Art. 39 DSGVO)

  1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten
  2. Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, einschließlich Schulungen und Audits
  3. Beratung bei der DSFA und Überwachung ihrer Durchführung
  4. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  5. Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und für betroffene Personen

Stellung (Art. 38 DSGVO, Paragraph 6 BDSG)

  • Weisungsfreiheit: Der DSB darf keine Anweisungen bezüglich seiner Aufgaben erhalten.
  • Berichtsweg: Direkter Bericht an die höchste Leitungsebene.
  • Kündigungsschutz: Nur außerordentliche Kündigung möglich; nachwirkend für ein Jahr (Paragraph 6 Abs. 4, Paragraph 38 Abs. 2 BDSG). Gilt nur bei verpflichtender Benennung.
  • Kein Interessenkonflikt: Der DSB darf nicht gleichzeitig Geschäftsführer, IT-Leiter oder HR-Leiter sein, da diese Positionen über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden.
  • Verschwiegenheit: Der DSB ist zur Verschwiegenheit über die Identität von Beschwerdeführern verpflichtet (Paragraph 6 Abs. 5 BDSG).
  • Kontaktdaten: Müßen veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO).

Risikoorientierter Ansatz

Der DSB muss seine Aufgaben risikoorientiert priorisieren: Hochrisiko-Verarbeitungen zürst, weniger riskante nachrangig (Art. 39 Abs. 2 DSGVO).

Quellen

Art. 37-39, Art. 24 Abs. 1 DSGVOParagraphen 5-7, 38 BDSGEG 97DSK-Kurzpapier Nr. 12

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