Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte bei Sanktionen?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) spielt eine zentrale Präventivrolle, ist aber nicht persönlich für Verstöße verantwortlich.

Die Rolle des DSB:

Gemäß Art. 39 DSGVO hat der DSB folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und der Datenschutzstrategie
  • Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und für betroffene Personen

Entscheidend: Die Verantwortung für die DSGVO-Einhaltung liegt beim Verantwortlichen (dem Unternehmen/der Geschäftsleitung), NICHT beim DSB (Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Der DSB ist Berater und Überwacher, nicht Garant.

Bußgelder wegen des DSB:

Bußgelder drohen nicht dem DSB persönlich, sondern dem Verantwortlichen, wenn er:

  • keinen DSB bestellt, obwohl er dazu verpflichtet ist (Art. 37 DSGVO, Paragraph 38 BDSG)
  • den DSB nicht ordnungsgemäß einbindet oder dessen Unabhängigkeit verletzt
  • die Kontaktdaten des DSB nicht veröffentlicht oder der Aufsichtsbehörde mitteilt

Diese Verstöße fallen unter Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO (Stufe 1: bis 10 Mio. EUR / 2% Jahresumsatz).

Benennungspflicht in Deutschland (Paragraph 38 BDSG):

Ein DSB muss benannt werden, wenn:

  • mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, ODER
  • DSFA-pflichtige Verarbeitungen vorgenommen werden, ODER
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder Markt-/Meinungsforschung verarbeitet werden.

Quellen

Art. 37-39 DSGVOParagraph 38 BDSGErwGr. 97DSK-Kurzpapier Nr. 12

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