Welche Pflichten bestehen bei der Passwortsicherheit und Zugangssicherung?

Die DSK-Orientierungshilfe zur Zugangssicherung (2019) legt konkrete technische Standards fest.

Passwortanforderungen

  • Mindestens 10 Zeichen Länge
  • Stärkeanzeige für den Nutzer ist Pflicht
  • Kein regelmäßiger Passwortwechsel mehr erforderlich bei starken Passwörtern - nur bei Kompromittierung
  • Passwörter dürfen NUR als Salted Hash gespeichert werden (nicht symmetrisch verschlüßelt oder im Klartext)

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

  • Muss angeboten werden
  • Bei hohem Risiko (z.B. Gesundheitsdaten, Finanzdaten) ist 2FA PFLICHT
  • Offene Verfahren (TOTP, WebAuthn) bevorzugt gegenüber SMS-basierter 2FA

Weitere Maßnahmen

  • Fehlgeschlagene Anmeldeversuche registrieren und nach festgelegter Anzahl sperren
  • Passwort-Reset nur per Einmal-Link mit kurzer Gültigkeitsdauer (maximal 1 Stunde)
  • Authentifikations- und Nutzdaten logisch getrennt speichern
  • Regelmäßige Penetrationstests durchführen
  • Beschäftigte zu Social Engineering schulen

Quellen

Art. 24, 25, 32 DSGVODSK OH Zugangssicherung (2019)

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