Die deutschen Aufsichtsbehörden haben seit Geltung der DSGVO (25. Mai 2018) zahlreiche Bußgelder verhängt. Die Tendenz ist deutlich steigend.
Herausragende Bußgelder in Deutschland (Auswahl):
- H&M (Hennes & Mauritz): 35,3 Mio. EUR (2020, HmbBfDI) - Systematische Überwachung und Erfassung privater Lebensumstände von Beschäftigten am Standort Nürnberg. Einer der höchsten Bußgelder in Deutschland.
- 1&1 Telecom GmbH: 9,55 Mio. EUR (2019, BfDI) - Unzureichende Authentifizierungsmassnahmen bei der telefonischen Kundenbetreuung. Vom Gericht später auf 900.000 EUR reduziert.
- Deutsche Wohnen SE: Ursprünglich 14,5 Mio. EUR (2019, BlnBDI) - Vorhalten eines Archivsystems ohne Löschmechanismen. Nach langen Rechtsstreitigkeiten aufgehoben und neu verhandelt.
- notebooksbilliger.de: 10,4 Mio. EUR (2021, LfD Niedersachsen) - Überwachung von Beschäftigten durch Videokameras ohne Rechtsgrundlage über zwei Jahre.
Internationale Vergleichswerte (zum Kontext):
- Meta (Facebook): 1,2 Mrd. EUR (2023, Irland) - Unrechtmäßige Drittlandsübermittlung
- Amazon: 746 Mio. EUR (2021, Luxemburg) - Verarbeitung für Werbung ohne Einwilligung
- WhatsApp: 225 Mio. EUR (2021, Irland) - Verstöße gegen Transparenzpflichten
Trends und Tendenzen:
Die Aufsichtsbehörden orientieren sich zunehmend an den EDSA-Leitlinien zur Bußgeldberechnung (Guidelines 04/2022), die eine umsatzbasierte Berechnung vorsehen. Die Anzahl und Höhe der Bußgelder steigt jährlich. Neben Bußgeldern setzen die Behörden verstärkt auch auf Anordnungen und Verarbeitungsverbote.