Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Schadensersatz?

Bußgeld und Schadensersatz sind zwei grundverschiedene Sanktionsinstrumente, die parallel nebeneinander bestehen.

Bußgeld (Art. 83 DSGVO):

| Merkmal | Bußgeld | | - - - - -| - - - - -| | Zweck | Bestrafung und Abschreckung | | Verhängt durch | Aufsichtsbehörde (Verwaltungsverfahren) | | Empfänger | Staatskasse | | Voraußetzung | DSGVO-Verstoß (kein Schaden erforderlich) | | Höhe | Bis 20 Mio. EUR / 4% Jahresumsatz | | Gegen wen | Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter |

Schadensersatz (Art. 82 DSGVO):

| Merkmal | Schadensersatz | | - - - - -| - - - - - - - -| | Zweck | Ausgleich eines konkreten Schadens | | Durchgesetzt durch | Betroffene Person (Zivilgericht) | | Empfänger | Betroffene Person | | Voraußetzung | DSGVO-Verstoß UND tatsächlicher Schaden | | Höhe | Unbegrenzt (nach Schadenshöhe) | | Gegen wen | Verantwortlicher und/oder Auftragsverarbeiter |

Wesentliche Unterschiede:

  1. Empfänger: Das Bußgeld geht an den Staat, der Schadensersatz an die betroffene Person.
  2. Schaden erforderlich: Für ein Bußgeld genügt ein DSGVO-Verstoß; für Schadensersatz muss zusätzlich ein konkreter Schaden nachgewiesen werden.
  3. Initiator: Bußgelder werden von Amts wegen verhängt; Schadensersatz muss die betroffene Person aktiv einfordern (Klage).
  4. Kumulierung: Bußgeld und Schadensersatz schließen sich nicht aus. Ein Unternehmen kann gleichzeitig ein Bußgeld zahlen und den Betroffenen Schadensersatz leisten müßen.
  5. Beweislast: Beim Schadensersatz gilt eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen (Art. 82 Abs. 3 DSGVO) - der Verantwortliche muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein.

Quellen

Art. 82, Art. 83 DSGVOErwGr. 146, 148

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