Welche besonderen Datenschutzregeln gelten für Formulare mit Datei-Upload?

Art. 5 Abs. 1 lit. c und f DSGVO · Art. 9 DSGVO · Art. 32 DSGVO · Art. 35 DSGVO · Stand 30.09.2026

Kurz gesagt

Formulare mit Datei-Upload brauchen besonderen Schutz, weil Dateien oft sensible Daten enthalten, etwa Lebensläufe, Ausweiskopien oder Atteste. Fordern Sie nur die nötigen Dokumente an, beschränken Sie Dateitypen, übertragen Sie verschlüsselt, speichern Sie geschützt und löschen Sie automatisch. Bei Gesundheitsdaten gelten zusätzlich die Anforderungen des Art. 9 DSGVO und des § 22 BDSG.

Formulare mit Datei-Upload erfordern erhöhte Datenschutzmaßnahmen, da hochgeladene Dateien häufig besonders schutzwürdige Daten enthalten können (Ausweiskopien, Gesundheitszeugnisse, Lebensläufe).

Datenminimierung

Es dürfen nur die Dateitypen und -inhalte angefordert werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Automatische Beschränkungen auf bestimmte Dateitypen und -größen sollten implementiert werden.

Besondere Datenkategorien

Werden Dateien hochgeladen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten könnten (Art. 9 DSGVO), etwa ärztliche Atteste oder Nachweise einer Schwerbehinderung, sind erhöhte Schutzmaßnahmen nach § 22 Abs. 2 BDSG erforderlich.

Technische Sicherheit

Verschlüsselte Übertragung (HTTPS) ist Pflicht (Art. 32 DSGVO). Hochgeladene Dateien müssen sicher gespeichert werden (Zugriffsschutz, Verschlüsselung). Die Speicherdauer muss begrenzt und eine automatische Löschung eingerichtet werden (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Ob Upload, Speicherung und Löschung sicher umgesetzt sind, lässt sich in einem Datenschutz-Audit prüfen.

Rechtsgrundlagen

Art. 5 Abs. 1 lit. c, e und f DSGVOArt. 9 DSGVOArt. 32 DSGVO§ 22 Abs. 2 BDSG

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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