Was ist das Recht auf Datenportabilität und welche Pflichten ergeben sich daraus?

Das Recht auf Datenportabilität ermöglicht betroffenen Personen, ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitzunehmen".

Voraußetzungen

Das Recht besteht, wenn:

  1. Die Verarbeitung auf Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) beruht UND
  2. Die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Pflichten des Verantwortlichen

  • Die betroffene Person hat das Recht, die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (z.B. CSV, JSON, XML).
  • Auf Wunsch müßen die Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist (Art. 20 Abs. 2 DSGVO).
  • Die Frist beträgt einen Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Abgrenzung zum Auskunftsrecht

Das Recht auf Datenportabilität umfasst nur die vom Betroffenen selbst bereitgestellten Daten. Das Auskunftsrecht (Art. 15) umfasst alle verarbeiteten Daten.

Quellen

Art. 20, Art. 12 Abs. 3 DSGVOEG 68

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