Was droht bei unrechtmäßiger Videoueberwachung?

Unrechtmäßige Videoueberwachung ist einer der häufigsten Bußgeldgründe in Deutschland und kann neben datenschutzrechtlichen auch strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Datenschutzrechtliche Sanktionen:

  • Bußgeld nach Art. 83 DSGVO: Je nach Schwere des Verstoßes Stufe 1 (bis 10 Mio. EUR / 2%) oder Stufe 2 (bis 20 Mio. EUR / 4%). Beispiel: notebooksbilliger.de wurde 2021 mit 10,4 Mio. EUR wegen unrechtmäßiger Mitarbeiterüberwachung belegt.
  • Anordnungen: Die Aufsichtsbehörde kann die Abschaltung von Kameras, die Löschung von Aufnahmen und die Änderung des Überwachungskonzepts anordnen.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Paragraph 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bei unbefugten Aufnahmen in Wohnungen oder gegen die Intimsphäre. Videoueberwachung in Umkleidekabinen oder Sanitärräumen ist generell unzuläßig (DSK-OH Schwimmbäder).
  • Paragraph 42 BDSG: Bei Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht.

Zivilrechtliche Ansprüche:

  • Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO: Sowohl materieller als auch immaterieller Schaden.
  • Unterlassungsanspruch: Nach Paragraph 823, 1004 BGB (analog) können Betroffene die Entfernung von Kameras oder die Änderung des Erfassungswinkels gerichtlich durchsetzen.

Pflichten bei rechtmäßiger Videoueberwachung (zur Vermeidung von Sanktionen):

  • Rechtsgrundlage dokumentieren (Paragraph 4 BDSG für öffentliche Räume, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  • Hinweisbeschilderung anbringen (Paragraph 4 Abs. 2 BDSG, Art. 13 DSGVO)
  • Speicherfrist begrenzen (i.d.R. 48-72 Stunden, DSK-OH Videoueberwachung)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen
  • DSFA bei systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche durchführen (Art. 35 Abs. 3 lit. c DSGVO)

Quellen

Art. 83 DSGVOParagraph 4 BDSGParagraph 201a StGBDSK-OH Videoueberwachung 2020DSK-OH Schwimmbäder 2019

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