Wann ist biometrische Datenerfassung erlaubt?

Art. 4 Nr. 14 DSGVO · Art. 9 DSGVO · § 26 Abs. 3 BDSG · Stand 30.09.2026

Kurz gesagt

Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, etwa Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahme erlaubt, meist einer ausdrücklichen Einwilligung. Im Arbeitsverhältnis ist das problematisch. Für Zeiterfassung und Zutritt genügen in der Regel Chipkarte oder PIN.

Biometrische Daten sind nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO personenbezogene Daten, die mit speziellen technischen Verfahren gewonnen werden und die eindeutige Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen (Fingerabdruck, Iris-Scan, Gesichtserkennung, Stimmerkennung).

Grundsätzliches Verbot: Die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung fällt unter Art. 9 Abs. 1 DSGVO und ist grundsätzlich verboten. Lichtbilder sind erst dann biometrische Daten, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln zur Identifizierung verarbeitet werden (EG 51 DSGVO).

Ausnahmen (Art. 9 Abs. 2 DSGVO)

  • Ausdrückliche Einwilligung (lit. a): Die betroffene Person stimmt der biometrischen Erfassung ausdrücklich zu. Im Beschäftigungsverhältnis ist dies wegen des Abhängigkeitsverhältnisses problematisch.
  • Arbeits- und Sozialrecht (lit. b): Im Beschäftigungskontext nach § 26 Abs. 3 BDSG, wenn zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten erforderlich. Die Erforderlichkeit ist streng zu prüfen.
  • Erhebliches öffentliches Interesse (lit. g): Z.B. Grenzkontrolle, Strafverfolgung (mit gesetzlicher Grundlage).

DSK-Positionspapier Biometrische Analyse (April 2019)

  • Art. 9 DSGVO greift bei biometrischer Identifizierung, nicht bei jeder biometrischen Verarbeitung
  • 8 konkrete Anwendungsfälle werden bewertet: Schulessen-Fingerabdruck (kritisch, mildere Mittel vorhanden), Firmenzugang (ggf. zulässig bei hohem Sicherheitsbedarf), Flughafenkontrolle (gesetzliche Grundlage)
  • Nicht-kooperative biometrische Erkennung (ohne Wissen des Betroffenen) ist besonders eingriffsintensiv
  • Emotional Decoding (Gefühlsanalyse per Kamera) für Werbezwecke ist äußerst kritisch

Zeiterfassung: Biometrische Zeiterfassung (Fingerabdruck) ist in der Regel unverhältnismäßig, da mildere Mittel (Chipkarte, PIN) zur Verfügung stehen.

Wer biometrische Verfahren einführen will, prüft vorher, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Bei umfangreicher Verarbeitung ist sie regelmäßig Pflicht.

Rechtsgrundlagen

Art. 4 Nr. 14 DSGVOArt. 9 DSGVOEG 51 DSGVO§ 26 Abs. 3 BDSGDSK-Positionspapier Biometrische Analyse (April 2019)

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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