Was passiert bei einem Verstoß gegen Cookie-Vorschriften?

§ 25 TDDDG · § 28 TDDDG · Art. 83 DSGVO · Stand 30.09.2026

Kurz gesagt

Wer ohne erforderliche Einwilligung Cookies setzt oder ausliest, verstößt gegen § 25 TDDDG. Das Bußgeld beträgt bis zu 300.000 Euro. Werden dabei personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet, drohen zusätzlich Bußgelder nach der DSGVO. Hinzu kommen Beschwerden, Schadensersatzforderungen und Abmahnungen. Aufsichtsbehörden prüfen Cookie-Banner regelmäßig.

Verstöße gegen die Cookie-Vorschriften des TDDDG und der DSGVO können auf zwei Ebenen sanktioniert werden: nach dem TDDDG für den Zugriff auf Endeinrichtungen und nach der DSGVO für die anschließende Datenverarbeitung.

Die zweistufige Prüfung (DSK-OH Digitale Dienste)

  1. § 25 TDDDG: Regelt die Speicherung in und den Zugriff auf Endeinrichtungen (z. B. Cookies, Fingerprinting). Grundsatz: Einwilligungspflicht, es sei denn, die Speicherung ist technisch notwendig für die Nachrichtenübertragung oder die Bereitstellung des Dienstes (z. B. Warenkorb-Cookie).
  2. DSGVO: Regelt die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.

Sanktionen nach TDDDG

§ 28 TDDDG sieht eigene Bußgeldvorschriften vor. Verstöße gegen § 25 (Cookie-Pflichten) können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuständig sind die Datenschutzaufsichtsbehörden, für Telekommunikationsanbieter der BfDI (§ 29 TDDDG). Das Bußgeld beträgt bis zu 300.000 Euro (§ 28 Abs. 1 Nr. 13, Abs. 2 TDDDG).

Sanktionen nach DSGVO

Wenn durch die Cookies personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden (z. B. Tracking ohne Einwilligung), drohen zusätzlich Bußgelder nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO (Stufe 2: bis 20 Mio. EUR / 4 %).

Besondere Anforderungen an Einwilligungsbanner (DSK-OH Digitale Dienste)

  • Die Ablehnoption muss auf gleicher Ebene wie die Zustimmungsoption stehen
  • Dark Patterns (manipulative Gestaltung, die zur Zustimmung drängt) sind unzulässig
  • Die Einwilligung muss so einfach widerrufbar sein wie ihre Erteilung

Die Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren verstärkt Cookie-Banner geprüft und Bußgelder verhängt.

Wie ein zulässiges Banner aussieht, zeigt der Artikel Brauche ich ein Cookie-Banner?. Ob Ihre Website die Regeln einhält, klärt ein Datenschutz-Audit.

Rechtsgrundlagen

§§ 25, 28 TDDDGArt. 6 DSGVOArt. 83 DSGVODSK-OH Digitale Dienste (November 2024)

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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