Darf ich Website-Analyse-Tools ohne Einwilligung nutzen?

Die Antwort hängt davon ab, ob das Analyse-Tool auf Informationen in der Endeinrichtung des Nutzers zugreift oder dort Informationen speichert.

Mit Einwilligung: Jedes Analyse-Tool, das Cookies setzt oder Browser-Fingerprinting einsetzt, erfordert eine vorherige Einwilligung nach Paragraph 25 Abs. 1 TDDDG. Dies betrifft Google Analytics, Matomo mit Cookies, Hotjar, und vergleichbare Tools.

Möglicherweise ohne Einwilligung: Ein serverbasiertes Analyse-Tool, das weder Cookies setzt noch auf andere Weise auf die Endeinrichtung zugreift (z.B. reine Log-Datei-Analyse), fällt nicht unter Paragraph 25 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung muss aber eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO haben - hier kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) in Betracht, wobei eine Interessenabwägung durchzuführen und zu dokumentieren ist. IP-Adressen sollten dabei anonymisiert werden.

Matomo ohne Cookies: Matomo kann so konfiguriert werden, dass es keine Cookies setzt. In diesem Fall fällt es nicht unter Paragraph 25 TDDDG, die DSGVO-Anforderungen müßen aber weiterhin erfüllt werden.

Quellen

Paragraph 25 Abs. 1 und 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, DSK-OH Digitale Dienste (November 2024)

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